Baugrundstück in Ostseenähe !
OBJEKT KENNENLERNENWohnen zwischen Ostsee und Achterwasser !
Ruhige Wohnlage nahe Ostseebad Zinnowitz !
Kurzexposé
- ca. 718 qm (Flurstück 12/60)
- frei, ebenerdig ohne Bebauung
- komplett neu erschlossen, neue befestigte Straße
- positive beschiedene Bauvoranfrage für Einfamilienhaus liegt vor
- Kaufpreis auf Anfrage
Weitere Details zu dem Objekt
- Beschreibung: Das Grundstück ist bebaubar nach § 34 Bau GB mit eine Einfamilien-oder Doppelhaus. Es wurde komplett neu erschlossen. Die Anschlüsse für Wasser/Abwasser, Strom und Telekommunikation liegen am Grundstück an. Das Grundstück wurde neu vermessen und ist über die angelegte Zufahrtsstraße zu erreichen.
- Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilien- oder Doppelhauses mit einer ortsüblichen GRZ von 0,6 und GFZ von 1,2 zur Wohnnutzung wurde positiv beschieden.
- Eine Nutzung der zu errichtenden Immobilie zur Vermietung als Ferienhaus an Urlauber ist nicht gestattet. Eine Dauernutzung oder Nutzung als Ferienhaus durch den/die Eigentümer sowie eine reguläre Dauervermietung ist gestattet.
- Die Kosten der Erschliessung sowie die Anlage der Zufahrtsstraße sind im Kaufpreis bereits enthalten.
- Lage: Das angebotene Grundstück befindet sich in der Gemeinde Lütow auf der Insel Usedom, konkret hier auf der Halbinsel Gnitz. Das Grundstück liegt ca. 5 km vom Ostseebad Zinnowitz entfernt. Bis zum Yachthafen am Achterwasser sind es ca. 1 km.
- Kaufpreis: VB (Auf Anfrage) Gern nehmen wir Ihren Kaufpreisvorschlag entgegen
- Courtage: Provisionsfrei für den Käufer
- Verbraucherinformation: Unser Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter. Daher ist unser Unternehmen weder bereit und/oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen
-
Hinweis zur Geldwäscheprävention
Als Immobilienmakler sind wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 GwG gesetzlich verpflichtet, unsere Vertragspartner bzw. ernsthaft am Immobilienerwerb Interessierten zu identifizieren und deren Identität zu überprüfen. Hierfür benötigen wir bei Privatpersonen einen gültigen Identitätsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises) und bei juristischen Personen bzw. Gesellschaften die erforderlichen Register- und Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten.
Die hierfür erhobenen Angaben und Unterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach dem GWG dokumentiert und aufbewahrt.
Die Mitwirkung des Vertragspartners bzw. ernsthaft am Immobilienerwerb Interessierten bei der Identifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 Abs. 6 GwG).
Wir bitten daher um Verständnis, dass eine Identifizierung Voraussetzung für die weitere Bearbeitung eines ernsthaften Kaufinteresses ist.
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Vor Bekanntgabe detaillierter Angaben und Versendung des Exposé sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über
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