Lindow (Mark) !

Stadt der drei Seen !

OBJEKT KENNENLERNEN

Grundstück mit Einfamilien- oder Doppelhaus bebaubar !

Kurzexposé

  • ca. 2.055 qm
  • ortsüblich erschlossen
  • nach § 34 BauGB, positiver Bauvorbescheid liegt vor
  • 145.000,- €

Weitere Details zu dem Objekt

  • Lage: Lindow (Mark) liegt ca. 20 km von Neuruppin und ca. 65 km von Berlin entfernt.
    Der Ort liegt eingebettet in eine wald- und wasserreiche Umgebung und ist auch bekannt als die Stadt der Drei Seen (Wutzsse, Gudelacksee und Vielitzsee).
    2 Kindertagesstätten und eine Grundschule stehen den jüngsten Bewohnern zur Verfügung.
    Ausführliche Informationen zu Lindow Mark bietet das Portal lindow-mark.de und Amt-lindow-mark.de
  • Zustand: Das Grundstück liegt an einer befestigten und beleuchteten Straße. Es ist unbebaut und mit kleineren Gehölzen bewachsen. Im vorderen Bereich befindet sich ein einzelner Solitärbaum. Das Grundstück grenzt an Einfamilienhäuser und ein gewerblich genutztes Grundstück.
  • Erschliessung: in der Straße vor dem Grundstück liegen die Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom, Telekom und Gas.
  • Bebauung: nach uns vorliegender, positiv beschiedener Bauvoranfrage kann das Grundstück mit einem Doppelhaus (oder Einfamilienhaus) mit einer Länge von 20 m, einer Breite von 9,5 m einer Traufhöhe bis ca. 5,00 m und einer Firsthöhe bis ca. 8,5 m bebaut werden. Die Bruttofläche beträgt ca. 380 qm, der Bruttorauminhalt (ohne Keller) beträgt ca. 1.330,00 kbm. Auf Grund der Lage im Mischgebiet ist wahrscheinlich auch eine gewerbliche Nutzung möglich. Die Nutzung sollte vorab mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden
  • Kaufpreis: 145.000,- €
  • Courtage: Mit Abschluß des Kaufvertrages zahlt der Käufer eine Courtage in Höhe von 7,14 % inklusive gesetzl. MwSt. Die Courtage ist mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig.
  • Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
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Sie erklären hiermit folgendes: Mit dieser Erklärung bitte(n) ich/wir nun das Unternehmen, schon jetzt die Tätigkeiten aufzunehmen, obwohl die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist. Ich/Wir bin/sind einverstanden und verlange(n) ausdrücklich, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit (beauftragte Dienstleistung) beginnt. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler mein/unser Widerrufsrecht verliere(n).