Grundstück mit Baugenehmigung in guter Lage !
Ideal für ein großes Einfamilienhaus !
Nähe Plessower See !
Wohnlage in zweiter Reihe ! !
Kurzexposé
- ca. 1.051 qm
- frei, ebenerdig ohne Bebauung
- alle Medien liegen in der Straße an
- nach §34 BauGB entsprechend der Umgebung
- Verkauft
Weitere Details zum Grundstück
- Beschreibung: Das Grundstück ist ebenerdig und fast quadratisch geschnitten. Es ist unbebaut und nur mit einigen Obstbäumen und 2 Tannen, die an der Grundstücksgrenze stehen, bewachsen.
- Bebauung: Die Bebauung richtet sich nach §34 BauGB entsprechend der Umgebung. Eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Wohn/-Nutzfläche von ca. 148 qm liegt vor und ist bis 2027 gültig. Die Baugenehmigung muß nicht übernommen werden und ist daher nicht binden für den Kauf. Eine anderweitige Bebauung ist möglich, sollte aber vor dem Kauf mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden. Die ortsübliche GRZ beträgt 0,2. Das Grundstück ist bauträgerfrei.
- Erschließung: In der befestigten und beleuchteten Straße liegen Abwasser, Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation an.
- Lage: Das angebotene Grundstück befindet sich am Ortsrand von Werder (Havel) in Sichtweite des Plessower See. Es liegt in zweiter Reihe und somit nicht direkt an der Straße. Die umgebende Bebauung ist geprägt von überwiegender Einfamilienhausbebauung. Werder verfügt über ein sehr gute und sich stetig verbessernde Infrastruktur sowie ein vielfältiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsbranchen. Die stetig steigende Bevölkerungszahl zeugt von der Attraktivität der Stadt Werder (Havel). Die Lage an der Havel und den umliegenden Seen, die Insel Werder, der Weinberg, die traditionsträchtigen Lokale, das berühmte Blütenfest und viele weitere Sehenswürdigkeiten locken jedes Jahr viele Besucher nach Werder. Und viele haben dann auch hier Ihre neue Heimat gefunden.
- Kaufpreis: Verkauft
- Courtage: Mit Abschluss des Kaufvertrages zahlt der Käufer eine Courtage in Höhe von 7,14 % inklusive gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis die mit Unterzeichnung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig ist. Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten
- Verbraucherinformation: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumer
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